Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich

Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 2020 nicht mehr aktuell zu sein:
Seit 2020 gelten neue Sinnbilder; ferner ist auf einigen Verkehrszeichen noch die alte Schrift dargestellt
Bitte hilf uns dabei, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich zeigt eine Auswahl wichtiger in Österreich verankerter Verkehrszeichen. Sie sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Abschnitt „D. Straßenverkehrszeichen“ in den Paragrafen 48 bis 54 geregelt. Gültig ist die am 1. Jänner 1960 eingeführte StVO mit ihren zahlreichen Novellen.[1] Die allgemeine Beschaffenheit sowie Farben, Rückstrahlwirkung, Abmessung, Schrift etc. werden in der Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 (StVZVO 1998) vorgeschrieben.

Im Rechtsgebrauch findet fast ausschließlich die amtliche Bezeichnung nach StVO Verwendung, im Sprachgebrauch haben sich vereinzelt auch Verkürzungen oder verkürzend anders lautende Bezeichnungen eingebürgert (zum Beispiel „Nachrangtafel“ anstelle von amtlich „Vorrang geben“; „Stopptafel“ anstelle von „Halt“).

Hinweise
Überholen von mehrspurigen KFZ verboten
StVO 1960
zulässig (VwGH 2015)[2]

In Österreich gibt es kein (amtliches) Nummernsystem der Verkehrszeichen.[3] Im Rechts- und Sprachgebrauch ist es daher nicht üblich, die Straßenverkehrszeichen über eine Zahl zu benennen, vielmehr werden die Zeichen bei ihrem Namen benannt.

Die jeweiligen Ziffern (als Rechtsbegriff) oder Ziffern-Buchstaben-Kombinationen entsprechen innerhalb eines Absatzes eines Paragrafen entweder einer eingefügten Ziffer (wie „6a.“) oder eine weitere Unterteilung der Ziffer in Buchstaben (wie lit. „a)“) innerhalb des Absatzes des Paragrafen. Nachstehende Ziffern-Buchstaben-Kombinationen unter den Abbildungen können daher eine der beiden Möglichkeiten darstellen. Die nachstehenden Bezeichnungen zu den Verkehrszeichen entsprechen ebenfalls nicht immer dem Wortlaut der StVO, im Zweifel ist daher diese zu beachten (siehe Weblinks).

2015 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Beschilderungen nicht „genau den in der StVO 1960 gegebenen Tafeln entsprechen müssen“, entscheidend sei, dass „kein Zweifel“ bestehe, dass ein betreffendes Verkehrszeichen erkannt würde, um ordnungsgemäß kundgemacht worden zu sein.[2]

In Österreich wird die Schriftart Tern als Verkehrsschrift verwendet, welche die vorher verwendete Schriftart Austria ablöst. Seit 2019 werden neue Sinnbilder, welche zusammen mit Tern entworfen wurden, auf den Autobahnen Österreichs eingesetzt.[4] Seit 2020 gelten diese Sinnbilder auch auf den restlichen Straßen Österreichs.[5][6]

§ 50. Die Gefahrenzeichen

  • 1: Querrinne oder Aufwölbung
    1: Querrinne oder Aufwölbung
  • 2a: Gefährliche Kurve (Rechtskurve)
    2a: Gefährliche Kurve (Rechtskurve)
  • 2b: Gefährliche Kurve (Linkskurve)
    2b: Gefährliche Kurve (Linkskurve)
  • 2c: Gefährliche Kurven (Doppelkurve rechts beginnend)
    2c: Gefährliche Kurven (Doppelkurve rechts beginnend)
  • 2d: Gefährliche Kurven (Doppelkurve links beginnend)
    2d: Gefährliche Kurven (Doppelkurve links beginnend)
  • 3: Kreuzung
    3: Kreuzung
  • 3a: Kreuzung mit Kreisverkehr
    3a: Kreuzung mit Kreisverkehr
  • 4: Kreuzung mit Straße ohne Vorrang
    4: Kreuzung mit Straße ohne Vorrang
  • 6a: Bahnübergang mit Schranken
    6a: Bahnübergang mit Schranken
  • 6b: Bahnübergang ohne Schranken
    6b: Bahnübergang ohne Schranken
  • 6c: Bake links mit drei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 240 m
    6c: Bake links mit drei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 240 m
  • 6c: Bake rechts mit drei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 240 m
    6c: Bake rechts mit drei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 240 m
  • 6c: Bake links mit zwei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 160 m
    6c: Bake links mit zwei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 160 m
  • 6c: Bake rechts mit zwei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 160 m
    6c: Bake rechts mit zwei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 160 m
  • 6c: Bake links mit einem Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 80 m
    6c: Bake links mit einem Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 80 m
  • 6c: Bake rechts mit einem Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 80 m
    6c: Bake rechts mit einem Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 80 m
  • 6d: Andreaskreuz als Tafelschild (eingleisig)
    6d: Andreaskreuz als Tafelschild (eingleisig)
  • 6d: Andreaskreuz als Doppeltafel (mehrgleisig)
    6d: Andreaskreuz als Doppeltafel (mehrgleisig)
  • 6d: Andreaskreuz (eingleisig)
    6d: Andreaskreuz (eingleisig)
  • 6d: Andreaskreuz doppelt (mehrgleisig)
    6d: Andreaskreuz doppelt (mehrgleisig)
  • 6d: Andreaskreuz liegend (eingleisig)
    6d: Andreaskreuz liegend (eingleisig)
  • 6d: Andreaskreuz doppelt, liegend (mehrgleisig)
    6d: Andreaskreuz doppelt, liegend (mehrgleisig)
  • 7: Gefährliches Gefälle
    7: Gefährliches Gefälle
  • 7a: Starke Steigung
    7a: Starke Steigung
  • 8a: Fahrbahnverengung (beidseitig)
    8a: Fahrbahnverengung (beidseitig)
  • 8b: Fahrbahnverengung (linksseitig)
    8b: Fahrbahnverengung (linksseitig)
  • 8c: Fahrbahnverengung (rechtsseitig)
    8c: Fahrbahnverengung (rechtsseitig)
  • 9: Baustelle
    9: Baustelle
  • 10: Schleudergefahr
    10: Schleudergefahr
  • 10a: Seitenwind
    10a: Seitenwind
  • 10b: Steinschlag
    10b: Steinschlag
  • 10c: Flugbetrieb
    10c: Flugbetrieb
  • 11: Fußgängerübergang
    11: Fußgängerübergang
  • 11a: Radfahrerüberfahrt
    11a: Radfahrerüberfahrt
  • 12: Kinder
    12: Kinder
  • 13a: Achtung Tiere
    13a: Achtung Tiere
  • 13b: Achtung Wildwechsel
    13b: Achtung Wildwechsel
  • 14: Achtung Gegenverkehr
    14: Achtung Gegenverkehr
  • 14a: Achtung Falschfahrer
    14a: Achtung Falschfahrer
  • 15: Vorankündigung eines Lichtzeichens
    15: Vorankündigung eines Lichtzeichens
  • 16: Andere Gefahren
    16: Andere Gefahren

§ 52. Die Vorschriftszeichen

lit. a) Verbots- oder Beschränkungszeichen

  • 1: Fahrverbot (in beiden Richtungen)
    1: Fahrverbot (in beiden Richtungen)
  • 2: Einfahrt verboten
    2: Einfahrt verboten
  • 3a: Einbiegen nach links verboten
    3a: Einbiegen nach links verboten
  • 3b: Einbiegen nach rechts verboten
    3b: Einbiegen nach rechts verboten
  • 3c: Umkehren verboten
    3c: Umkehren verboten
  • 4a: Überholen von mehrspurigen KFZ verboten
    4a: Überholen von mehrspurigen KFZ verboten
  • 4b: Ende des Überholverbotes
    4b: Ende des Überholverbotes
  • 4c: Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten
    4c: Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten
  • 4d: Ende des Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge
    4d: Ende des Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge
  • 5: Wartepflicht bei Gegenverkehr
    5: Wartepflicht bei Gegenverkehr
  • 6a: Fahrverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge
    6a: Fahrverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge
  • 6b: Fahrverbot für Motorräder
    6b: Fahrverbot für Motorräder
  • 6c: Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge
    6c: Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge
  • 6d: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
    6d: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
  • 7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
    7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
  • 7a: Fahrverbot für Last­kraftfahrzeuge bzw. Anhänger mit mehr als ... Tonnen höchst­zu­lässigem Gesamtgewicht
    7a: Fahrverbot für Last­kraftfahrzeuge bzw. Anhänger mit mehr als ... Tonnen höchst­zu­lässigem Gesamtgewicht
  • 7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge (bzw. inklusive Anhänger) über ... Meter Gesamtlänge
    7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge (bzw. inklusive Anhänger) über ... Meter Gesamtlänge
  • 7b: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger
    7b: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger
  • 7c: Fahrverbot für Fuhrwerke
    7c: Fahrverbot für Fuhrwerke
  • 7e: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
    7e: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  • 7f: Fahrverbot für Autobusse
    7f: Fahrverbot für Autobusse
  • 8a: Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder
    8a: Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder
  • 8b: Fahrverbot für Motorfahrräder
    8b: Fahrverbot für Motorfahrräder
  • 8c: Fahrverbot für Fahrräder
    8c: Fahrverbot für Fahrräder
  • 9a: Fahrverbot für über ... Meter breite Fahrzeuge
    9a: Fahrverbot für über ... Meter breite Fahrzeuge
  • 9b: Fahrverbot für über ... Meter hohe Fahrzeuge
    9b: Fahrverbot für über ... Meter hohe Fahrzeuge
  • 9c: Fahrverbot für Fahrzeuge mit über ... Tonnen Gesamtgewicht
    9c: Fahrverbot für Fahrzeuge mit über ... Tonnen Gesamtgewicht
  • 9d: Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit über ... Tonnen Achslast
    9d: Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit über ... Tonnen Achslast
  • 10a: Geschwindigkeits beschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)
    10a: Geschwindigkeits
    beschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)
  • 10b: Ende der Geschwindigkeits- beschränkung
    10b: Ende der Geschwindigkeits-
    beschränkung
  • 11: Ende von Überhol­verboten und Geschwindigkeits­beschränkungen
    11: Ende von Überhol­verboten und Geschwindigkeits­beschränkungen
  • 11a: Zonenbeschränkung
    11a: Zonenbeschränkung
  • 11b: Ende der Zonenbeschränkung
    11b: Ende der Zonenbeschränkung
  • 12: Halt Zoll
    12: Halt Zoll
  • 13a: Parken verboten
    13a: Parken verboten
  • 13b: Halten und Parken verboten
    13b: Halten und Parken verboten
  • 13c/a: Wechselseitiges Parkverbot (ungerade Tage)
    13c/a: Wechselseitiges Parkverbot (ungerade Tage)
  • 13c/b: Wechselseitiges Parkverbot (gerade Tage)
    13c/b: Wechselseitiges Parkverbot (gerade Tage)
  • 13d: Beginn einer Kurzparkzone
    13d: Beginn einer Kurzparkzone
  • 13e: Ende der Kurzparkzone
    13e: Ende der Kurzparkzone
  • 14: Hupverbot
    14: Hupverbot
  • 14a: Reitverbot
    14a: Reitverbot
  • 14b: Verbot für Fußgänger
    14b: Verbot für Fußgänger

lit. b) Gebotszeichen

  • 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links
    15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links
  • 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts
    15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts
  • 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus
    15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus
  • 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links abbiegen
    15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links abbiegen
  • 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen
    15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen
  • 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder links abbiegen
    15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder links abbiegen
  • 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder rechts abbiegen
    15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder rechts abbiegen
  • 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links oder rechts abbiegen
    15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links oder rechts abbiegen
  • 15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Links
    15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Links
  • 15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Rechts
    15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Rechts
  • 15a: Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern: Rechts abbiegen
    15a: Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern: Rechts abbiegen
  • 16: Radweg
    16: Radweg
  • 16a: Ende des Radweges
    16a: Ende des Radweges
  • 17: Gehweg
    17: Gehweg
  • 17a: Geh- und Radweg (gemeinsam geführter Weg)
    17a: Geh- und Radweg (gemeinsam geführter Weg)
  • 17a-b: Geh- und Radweg (getrennt geführter Weg)
    17a-b: Geh- und Radweg (getrennt geführter Weg)
  • 17a-c: Ende des Geh- und Radweges (gemein­sam geführter Weg)
    17a-c: Ende des Geh- und Radweges (gemein­sam geführter Weg)
  • 17a-d: Ende des Geh- und Radweges (getrennt geführter Weg)
    17a-d: Ende des Geh- und Radweges (getrennt geführter Weg)
  • 17b: Reitweg
    17b: Reitweg
  • 17c: Ende des Gehweges
    17c: Ende des Gehweges
  • 18: Unterführung
    18: Unterführung
  • 19: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
    19: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
  • 19a: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
    19a: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
  • 21: Umkehrgebot
    21: Umkehrgebot
  • 22: Schneeketten vorgeschrieben
    22: Schneeketten vorgeschrieben
  • 22a: Ende der Schneekettenpflicht
    22a: Ende der Schneekettenpflicht

lit. c) Vorrangzeichen

  • 23: Vorrang geben
    23: Vorrang geben
  • 24: Halt
    24: Halt
  • 25a: Beginn der Vorrangstraße
    25a: Beginn der Vorrangstraße
  • 25b: Ende der Vorrangstraße
    25b: Ende der Vorrangstraße

§ 53. Die Hinweiszeichen

  • 1a: Parken
    1a: Parken
  • 1b: Zum Parkplatz
    1b: Zum Parkplatz
  • 1c: Pannenbucht
    1c: Pannenbucht
  • 2: Spital
    2: Spital
  • 2a: Kennzeichnung eines Schutzweges
    2a: Kennzeichnung eines Schutzweges
  • 2b: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt
    2b: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt
  • 2c: Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt
    2c: Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt
  • 2c: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges
    2c: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges
  • 3: Erste Hilfe
    3: Erste Hilfe
  • 3a: Gottesdienste
    3a: Gottesdienste
  • 4: Pannenhilfe
    4: Pannenhilfe
  • 4a: Verkehrsfunk
    4a: Verkehrsfunk
  • 5: Telefon
    5: Telefon
  • 6: Tankstelle
    6: Tankstelle
  • 6a: Taxistandplatz
    6a: Taxistandplatz
  • 7: Ende des Gegenverkehrs
    7: Ende des Gegenverkehrs
  • 7a: Wartepflicht für Gegenverkehr
    7a: Wartepflicht für Gegenverkehr
  • 8a: Autobahn
    8a: Autobahn
  • 8b: Ende der Autobahn
    8b: Ende der Autobahn
  • 8c: Autostraße
    8c: Autostraße
  • 8d: Ende der Autostraße
    8d: Ende der Autostraße
  • 9a: Fußgängerzone
    9a: Fußgängerzone
  • 9b: Ende einer Fußgängerzone
    9b: Ende einer Fußgängerzone
  • 9c: Wohnstraße
    9c: Wohnstraße
  • 9d: Ende einer Wohnstraße
    9d: Ende einer Wohnstraße
  • 9e: Begegnungszone
    9e: Begegnungszone
  • 9f: Ende einer Begegnungszone
    9f: Ende einer Begegnungszone
  • 9g: Tunnel
    9g: Tunnel
  • 10: Einbahnstraße (Fahrtrichtung links)
    10: Einbahnstraße (Fahrtrichtung links)
  • 10: Einbahnstraße (Fahrtrichtung rechts)
    10: Einbahnstraße (Fahrtrichtung rechts)
  • 10a: Straßenbahn biegt bei gelb oder rot ein
    10a: Straßenbahn biegt bei gelb oder rot ein
  • 11: Sackgasse
    11: Sackgasse
  • 12: Laternen, die nicht die ganze Nacht über leuchten
    12: Laternen, die nicht die ganze Nacht über leuchten
  • 13a groß: Vorwegweiser
    13a groß: Vorwegweiser
  • 13a klein: Vorwegweiser
    13a klein: Vorwegweiser
  • 13b: Wegweiser
    13b: Wegweiser
  • 13b: Wegweiser
    13b: Wegweiser
  • 13b: Wegweiser
    13b: Wegweiser
  • 13c: Wegweiser zu anderen Verkehrseinrichtungen
    13c: Wegweiser zu anderen Verkehrseinrichtungen
  • 13d: Wegweiser zu Lokal- oder Bereichszielen
    13d: Wegweiser zu Lokal- oder Bereichszielen
  • 14a: Vorwegweiser zur Autobahn oder Autostraße
    14a: Vorwegweiser zur Autobahn oder Autostraße
  • 14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts)
    14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts)
  • 14b: Wegweiser zur Autobahn oder Auto­straße (schräg rechts)
    14b: Wegweiser zur Autobahn oder Auto­straße (schräg rechts)
  • 15a-a: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15a-a: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 15a-b: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15a-b: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 15a-c: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15a-c: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 15b-a: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15b-a: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 15b-b hoch: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15b-b hoch: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 15b-b quer: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15b-b quer: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 15c: Orientierungstafel – Autobahn oder Autostraße
    15c: Orientierungstafel – Autobahn oder Autostraße
  • 16a: Vorankündigung einer Umleitung
    16a: Vorankündigung einer Umleitung
  • 16b: Umleitung
    16b: Umleitung
  • 16c-a: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich beginnt in 500 m
    16c-a: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich beginnt in 500 m
  • 16c-b: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich endet in 500 m
    16c-b: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich endet in 500 m
  • 17a: Ortstafel
    17a: Ortstafel
  • 17b: Ortsende
    17b: Ortsende
  • 18: Internationaler Hauptverkehrsweg
    18: Internationaler Hauptverkehrsweg
  • 19: Straße mit Vorrang
    19: Straße mit Vorrang
  • 21: Straße ohne Vorrang
    21: Straße ohne Vorrang
  • 22: Allgemeine Geschwindigkeits­beschränkung
    22: Allgemeine Geschwindigkeits­beschränkung
  • 23: Bodenmarkierungen / Voranzeiger für Einordnen
    23: Bodenmarkierungen / Voranzeiger für Einordnen
  • 23a: Voranzeiger für Einbiegen
    23a: Voranzeiger für Einbiegen
  • 23a: Voranzeiger für Einbiegen
    23a: Voranzeiger für Einbiegen
  • 23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
    23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
  • 23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
    23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
  • 23c: Fahrstreifen­verminderung
    23c: Fahrstreifen­verminderung
  • 24: Straße für Omnibusse
    24: Straße für Omnibusse
  • 25: Fahrstreifen für Omnibusse
    25: Fahrstreifen für Omnibusse
  • 26: Fahrradstraße
    26: Fahrradstraße
  • 27: Radweg ohne Benützungspflicht
    27: Radweg ohne Benützungspflicht
  • 28a: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (gemeinsam)
    28a: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (gemeinsam)
  • 28b: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (getrennt)
    28b: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (getrennt)

§ 54. Zusatztafeln

  • a: Entfernung
    a: Entfernung
  • b: Länge
    b: Länge
  • c: Ankündigung des Zeichens Halt
    c: Ankündigung des Zeichens Halt
  • d: Querstraße ist Vorrangstraße
    d: Querstraße ist Vorrangstraße
  • e: besonderer Verlauf der Straße mit Vorrang
    e: besonderer Verlauf der Straße mit Vorrang
  • f: bei Schneelage oder Eisbildung
    f: bei Schneelage oder Eisbildung
  • g: bei nasser Fahrbahn
    g: bei nasser Fahrbahn
  • h: außer dargestellte Fahrzeuge (hier: Behinderte)
    h: außer dargestellte Fahrzeuge (hier: Behinderte)
  • i: Zugmaschinen, Motorkarren, selbst­fahrende Arbeits­maschinen und vierrädrige Leicht­kraftfahrzeuge dürfen überholt werden
    i: Zugmaschinen, Motorkarren, selbst­fahrende Arbeits­maschinen und vierrädrige Leicht­kraftfahrzeuge dürfen überholt werden
  • j: Abschleppzone
    j: Abschleppzone
  • k: nur für diesen Fahrstreifen
    k: nur für diesen Fahrstreifen
  • l: nur für den Fahr­streifen, der links an der Trennungs­einrichtung vorbeiführt
    l: nur für den Fahr­streifen, der links an der Trennungs­einrichtung vorbeiführt
  • m: ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
    m: ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
  • n: rechtsabbiegen bzw. geradeausfahren (bei T-Kreuzungen) für Fahrräder trotz roter Ampel
    n: rechtsabbiegen bzw. geradeausfahren (bei T-Kreuzungen) für Fahrräder trotz roter Ampel

Verkehrszeichen nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung

Folgendes Verkehrszeichen findet sich in der Eisenbahnkreuzungsverordnung[7], nicht jedoch in StVO und StVZVO.

Historische Zeichen

  • 16: Sonstige Gefahr
    16: Sonstige Gefahr
  • 24: Stop
    24: Stop
  • 10: Einbahn (links)
    10: Einbahn (links)
  • 10: Einbahn (rechts)
    10: Einbahn (rechts)
  • 13b: Wegweiser
    13b: Wegweiser
  • 14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts)
    14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts)
  • 15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 15b-a: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße
    15b-a: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße
  • 16b: Umleitung
    16b: Umleitung
  • 16b: Umleitung
    16b: Umleitung
  • 20: Bundesstraße ohne Vorrang
    20: Bundesstraße ohne Vorrang

[8]

Weblinks

Commons: Verkehrszeichen in Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Fotos von Verkehrszeichen in Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem (RIS) des BKA
  • Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 - StVZVO 1998 in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem (RIS) des BKA

Anmerkungen

  1. Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960). In: Bundesgesetzblatt, 48, 1960, S. 1944 ff.
  2. a b Erkenntnis Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Gfz. o 2015/02/0022 vom 20. November 2015 (online, ris.bka);
    Falsche Verkehrsschilder sind laut Höchstgericht gültig. In: Salzburger Nachrichten. 5. Januar 2016, Lokalteil Stadt und Land, S. 4 (Zitate ebenda). 
    Abbildung zeigt ungefähres Erscheinungsbild der behandelten Tafel nach Artikel in Salzburger Nachrichten (hier gezeigt das entsprechende tschechische Zeichen).
  3. Und damit auch keinen „Verkehrszeichenkatalog“ wie in Deutschland.
  4. RVS 05.02.13 Beschilderung und Wegweisung auf Autobahnen. August 2019, abgerufen am 25. Februar 2023. 
  5. RVS 05.02.12 Beschilderung und Wegweisung im untergeordneten Straßennetz. April 2020, abgerufen am 25. Februar 2023. 
  6. Tern Symbols. Abgerufen am 25. Februar 2023. 
  7. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen und das Verhalten bei der Annäherung an und beim Übersetzen von Eisenbahnkreuzungen (Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 – EisbKrV), BGBl. II Nr. 216/2012.
  8. RIS - Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 03.11.2023. Abgerufen am 3. November 2023. 
Bildtafeln der Verkehrszeichen in Europa

Albanien | Andorra | Armenien | Aserbaidschan | Belarus | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark | Deutschland (seit 2017) | Estland | Finnland | Frankreich | Georgien | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kasachstan | Kroatien | Lettland | Liechtenstein (seit 2023) | Litauen | Luxemburg | Malta | Moldau | Monaco | Montenegro | Niederlande | Nordmazedonien | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Russland | San Marino | Schweden | Schweiz (seit 2023) | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ukraine | Ungarn | Vereinigtes Königreich | Zypern

Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen