Politische Polizei

Dieser Artikel behandelt den abstrakten Begriff der Politischen Polizei, für den unter diesem Namen geläufigen Schweizer Inlandsgeheimdienst Dienst für Analyse und Prävention siehe Politische Polizei (Schweiz).
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Als Politische Polizei werden die besonderen Organe der Polizei zur Aufklärung und Verfolgung, teils auch Prävention, von politischen Straftaten genannt.

Insbesondere in nicht-rechtsstaatlichen Herrschaftssystemen wie autoritären und diktatorischen Staaten hat die politische Polizei eine wichtige Funktion zur Herrschaftssicherung: sie dient dort nicht oder nicht primär der Durchsetzung des Rechts, sondern oftmals auch außerhalb des Rechts der Repression von Kritikern und Feinden des Regimes bis hin zum system(at)ischen und offenen Staatsterror.

Im Deutschland vor der Reichsgründung gab es bereits eine starke Tradition der Politischen Polizei, später ausgeweitet im Deutschen Reich und nachfolgend in der DDR – im Einzelnen:

  • die Preußische Geheimpolizei in Preußen seit Mitte des 19. Jh.
  • die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in der Zeit des Nationalsozialismus
  • in der DDR: das Ministerium für Staatssicherheit (MfS bzw. Stasi) und von der Stasi angeleitete Abteilungen der Volkspolizei (Arbeitsgebiet I: Politische Polizei), ein mächtiger Apparat der Politischen Polizei[1]

In der Schweiz wurde die Wahrnehmung des Staatsschutzes bis etwa 1990 als Politische Polizei bezeichnet.

Siehe auch: Rechtsstaat

Weblinks

  • Klaus Schubert/Martina Klein: Politische Polizei. In: Das Politiklexikon, BpB-Onlinefassung der 5. Auflage, 2011.

Belege

  1. Konrad-Adenauer-Stiftung: Originals vom 20. Oktober 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kas.de, 30. Juli 2009 (abgerufen am 17. Oktober 2012).
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4137557-9 (lobid, OGND, AKS)