Reichskommissariat

Reichskommissariat bezeichnet allgemein das von einem Reichskommissar in der Zeit des Nationalsozialismus verantwortete Amt bzw. Verwaltungsorgan und -gebiet; konkret war dies:

  • eine von der Reichsregierung eingesetzte Staatsregierung in einem Land des Deutschen Reiches; im Einzelnen:
    • Reichskommissariat Papen I (20. Juli 1932 bis 29. Oktober 1932)
    • Reichskommissariat Papen II (Oktober bis Dezember 1932)
    • Reichskommissariat Schleicher (3. Dezember 1932 bis 28. Januar 1933)
    • Reichskommissariat Wagner (10. März bis 8. Mai 1933)
    • Reichskommissariat für die Rückgliederung des Saarlandes (ab 1935)
  • der Amtsbereich eines Reichskommissars als zivile Besatzungsbehörde in Gebieten, die zuvor einer Militärverwaltung der Wehrmacht unterstanden hatten (und nicht Teil des „Großdeutschen Reiches“ waren); im Einzelnen: