Statut

Das Statut (lateinisch statutum ‚Festsetzung‘), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet:

  • allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
  • in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
  • einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
  • im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Personalstatut
  • eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung (Privatrecht)
    • zu Schweiz siehe Vereinsrecht (Schweiz)

Spezielleres:

  • in der Verfassungsgeschichte das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, siehe Stadtrecht
  • im österreichischen Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt (Österreich)
  • im tschechischen Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt (Tschechien)
  • im italienischen Verfassungsrecht die Verfassung der Regionen, siehe italienische Regionen
  • das Regelwerk von Studentenverbindungen, siehe Constitution (Studentenverbindung).


Siehe auch:

Wiktionary: Statut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Status
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.